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UNSERE SATZUNG



1.FC Nürnberg Fanclub Berg

§1. Definition des 1.FC Nürnberg Fanclubs Berg
Der 1.FCN Fanclub versteht sich als eine Vereinigung von Anhängern und Freunden des 1.FC Nürnberg, die ihre Sympathie dem „Club“ und dessen Fans geben.

§2. Ziele des 1.FC Nürnberg Fanclubs Berg
  • Das Hauptziel ist es, die Mannschaft des 1.FC Nürnberg in guten sowie in schlechten Zeiten zu unterstützen und dem „Club“ die Treue zu halten.
  • Organisation des Besuches der Heimspiele.
  • Organisation des Besuchs von Auswärtsspielen.
  • Pflege der Geselligkeit durch Grillfeste und andere gemeinsame Veranstaltungen.
§3. Mitgliedschaft im Fanclub
  • Die Mitgliedschaft im Fanclub beruht auf Freiwilligkeit.
  • Die Zugehörigkeit setzt die Identifizierung mit dem 1.FCN und die Zahlung des jährlichen Beitrags voraus.
  • Offizielle Erklärungen und Stellungnahmen des Fanclubs können nur von der Vorstandschaft, einer Generalversammlung oder von autorisierten Personen gegeben werden.
  • Die Mitgliedsbeiträge des Fanclubs werden von der Mitgliederversammlung mit absoluter Mehrheit beschlossen. Beitragsfreistellungen werden von der Vorstandschaft festgelegt.
§4. Die Organe des Fanclubs
  • Als Organe des Fanclubs existieren die Generalversammlung sowie die Vorstandschaft.
  • Die Generalversammlung stellt eine Zusammenkunft der Mitglieder dar. Sie entscheidet über Aufgabe und Zielsetzung. Zur Beschlussfassung ist die Anwesenheit von 20% der Mitglieder erforderlich. Die Teilnehmer tragen sich in eine Teilnehmerliste ein, die dem Protokoll der Versammlung beigefügt wird.
  • Die Generalversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Daneben kann sie einberufen werden, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder eine Einberufung befürwortet. Die Einladung zur Generalversammlung hat schriftlich zu allen Mitgliedern zu erfolgen.
  • Die Vorstandschaft setzt sich aus 1. Und 2. Vorstand, Kassierer, Schriftführer sowie 2 Beisitzern und einen Vergnügungswart zusammen.
  • Über die Fanclub-Aktivitäten und die Kassenführung legt die Vorstandschaft bei der Generalversammlung Rechenschaft ab. Die Kassenprüfung ist von zwei in der Generalversammlung gewählten Kassenprüfern durchzuführen.
  • Die Vorstandschaft wird von den Mitgliedern in der Generalversammlung mit absoluter Mehrheit für zwei Jahre gewählt.
  • Vorstandssitzungen können jederzeit einberufen werden.
  • Das Vereinsheim des Fanclubs ist das Gasthaus Knör. Alle Versammlungen finden im Gasthaus Knör statt.
§5. Inkrafttreten der Satzung
  • Die Satzung wird bei der Generalversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt und muss von dieser mit absoluter Mehrheit angenommen werden. Änderungen sowie Ergänzungen bedürfen in gleicher Weise eine Bestätigung durch eine Generalversammlung. Hierzu wird eine absolute Mehrheit benötigt.
  • Bei Auflösung des Fanclubs wird das Vermögen einer gemeinnützigen Organisation zugewiesen.
  • Die Satzung tritt mit der Unterschrift des 1. Und 2. Vorstandes in Kraft.
Berg, den 27.03.2002